Berufshaftpflicht für Ärzte - wichtiger denn je...

Wenn Du als Arzt oder Ärztin arbeitest, haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht.

Die Schlechte: Die Zahl der Patientenforderungen nach einem vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehler ist nach Angaben der HDI Versicherung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, ebenso die Höhe der Forderungen. Hinzu kommt: Neue gesetzliche Regelungen machen die Suche nach einer passenden Berufshaftpflichtversicherung nicht gerade einfacher.

Die gute Nachricht: Mit einer professionellen Beratung findest auch Du genau die Versicherung, die Du als Mediziner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung brauchst.


So teuer kann ein ärztlicher Fehler werden


Laut Heilberufe-Kammergesetz ist die Berufshaftpflicht für alle Ärzte obligatorisch. Was auch sinnvoll ist. Denn gerade in Zeiten wachsender Belastungen im Berufsalltag steigt das Risiko, einen Fehler zu machen. Nur zwei Beispiele aus der Praxis:


  • Ein Gynäkologe entschied sich zu spät zu einem Kaiserschnitt, was einen Gehirnschaden des Kindes zur Folge hatte. Er musste 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie monatliche Pflegekosten in Höhe von 2.500 Euro übernehmen.
  • Der 38-jährige Patient eines Orthopäden erlitt nach einer intraartikulären Injektion eine Infektion, die eine Gelenkversteifung nach sich zog. Dadurch wurde er berufsunfähig. Weil der Arzt nicht nachweisen konnte, den Patienten über dieses Risiko aufgeklärt zu haben, haftet er für die finanziellen Folgen wie beispielsweise den Verdienstschaden.


Doch auch für alle anderen Fachrichtungen gilt:


„Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch.

Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg“


wie es in einer Mitteilung der Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte heißt.


Verschärfte Regeln für Vertragsärzte


Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte leistet vereinfacht gesagt für zweierlei: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche von vermeintlich geschädigten Patienten ab und springt bei berechtigten Ansprüchen für die finanziellen Folgen ein. Mit Deckungssummen von 3, besser 5 Millionen Euro sind Ärztinnen und Ärzte schon einmal gut geschützt. „Bei der Wahl Ihrer Versicherung sollten Sie aber auf Details achten“, rät Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei der HDI Versicherung. „Dazu gehört beispielsweise ein erweiterter Strafrechtsschutz, der bei Praxisinhabern auch für mitversicherte angestellte Ärzte gilt. Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren brauchen ein auf sie zugeschnittenes Spezialkonzept.“


Übrigens: Für Vertragsärzte gilt im Zuge des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine verschärfte Versicherungspflicht. Unter anderem ist die von Experten empfohlene Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall nun verbindlich vorgeschrieben (mit angestellten Kollegen 5 Millionen). Für Berufsausübungsgemeinschaften gelten besondere Regeln. In jedem Fall sollten Mediziner gemeinsam mit einem kompetenten Berater prüfen, ob ihre bestehende Police noch der aktuellen Rechtslage entspricht.

Berufshaftpflicht für Ärzte


Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie bei mir.


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